Für die Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang für Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. | ein Mindestalter von 18 Jahren, | |||||||||
2. | die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, | |||||||||
3. | positiver Pflichtschulabschluss, | |||||||||
4. | sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, | |||||||||
5. | es dürfen keine Umstände gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 bis 4 und § 15 Abs. 2 Z 1 bis 4 vorliegen. |
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