§ 3 WTBVO 2016 Voraussetzungen für die Zulassung zu Ausbildungslehrgängen für Kindergruppenbetreuungspersonen bzw. Tagesmütter oder Tagesväter

WTBVO 2016 - Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

 Für die Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang für Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1.

ein Mindestalter von 18 Jahren,

2.

die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht,

3.

positiver Pflichtschulabschluss,

4.

sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,

5.

es dürfen keine Umstände gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 bis 4 und § 15 Abs. 2 Z 1 bis 4 vorliegen.

In Kraft seit 05.10.2016 bis 31.12.9999
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