§ 48b WStV § 48b

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

entfällt; LGBl. Nr. 46/2013 vom 16. Dezember 2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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