§ 12 WSHG Lebensunterhalt

WSHG - Wiener Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Der Lebensunterhalt umfaßt insbesondere Unterkunft, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Beheizung, Beleuchtung, Kochfeuerung und andere persönliche Bedürfnisse. Zu den persönlichen Bedürfnissen gehört auch die Pflege der Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben in angemessenem Ausmaß.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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