§ 55 WrSchG

WrSchG - Wiener Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Die Bestimmungen des I. Abschnittes gelten für die öffentlichen Volks- und Hauptschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen.

In Kraft seit 01.09.2020 bis 31.12.9999
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