§ 65 WRG 1959 (weggefallen)

WRG 1959 - Wasserrechtsgesetz 1959

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 65 WRG 1959 (weggefallen) seit 02.07.1990 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.1990 bis 31.12.9999
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