Die mitbeteiligte Gemeinde hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz um die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Z-baches in H von km 0.000 - km 1.750 angesucht und für dieses Projekt auch die nach § 4 Abs. 3 des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes erforderliche Bewilligung erwirkt. Da für diese Regulierung auch Grund und Boden aus dem Eigentum des Beschwerdeführers benötigt wurde, dieser aber mit dem Umfang der Grundinanspruchnahme nicht einverstanden war, stellte... mehr lesen...