Insbesondere sind folgende soziale Dienste bereitzustellen:
1. | Beratung für werdende Eltern und Erziehungsberechtigte mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, | |||||||||
2. | Beratung für Kinder und Jugendliche, | |||||||||
3. | Vermittlung zu Beratungseinrichtungen und Vermittlung von Ressourcen, | |||||||||
4. | Hilfen für Familien in Krisensituationen, | |||||||||
5. | Bildung für werdende Eltern, Eltern und Erziehungsberechtigte zur Stärkung der Fähigkeit zur Pflege und Erziehung sowie zur Vorbeugung von Entwicklungsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten sowie von physischer, psychischer und sexueller Gewalt, | |||||||||
6. | Betreuung Minderjähriger durch niederschwellige Dienste, zB betreute Notschlafstellen, | |||||||||
7. | Beratung für Familien in finanziellen Angelegenheiten, | |||||||||
8. | präventive Angebote und Beratungsangebote im gesundheitlichen, pflegerischen, sozialen, rechtlichen und psychologischen Bereich, | |||||||||
9. | Beratungsangebote in Geburts- und Kinderkliniken, | |||||||||
10. | Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen durch ambulante und stationäre Angebote, | |||||||||
11. | Aus- und Fortbildung für Pflegepersonen, Adoptivwerberinnen und Adoptivwerber. |
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