| 20 %. | |
| 15 %. |
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Der Grundbetrag gemäß den Z 1 und 2, jeweils lit a, gilt auch für Maßnahmen, die zwar über die im ursprünglich eingereichten Planungsenergieausweis ausgewiesenen Maßnahmen hinausgehen, im Fertigstellungsenergieausweis aber entsprechend nachgewiesen und tatsächlich auch ausgeführt wurden.Der Grundbetrag gemäß den Ziffer eins und 2, jeweils Litera a,, gilt auch für Maßnahmen, die zwar über die im ursprünglich eingereichten Planungsenergieausweis ausgewiesenen Maßnahmen hinausgehen, im Fertigstellungsenergieausweis aber entsprechend nachgewiesen und tatsächlich auch ausgeführt wurden.
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