förderbare Maßnahmen | bis zur Höhe von | |||||
1. | Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle | 175 € | je m² saniertem Bauteil | |||
- | Außenwände, oberste Geschoßdecke oder Dachschräge, Kellerdecke, erdberührter Boden bzw erdberührte Wände und Decken über Außenluft |
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2. | Austausch der Fenster und/oder der Außentüren | 600 € | je m² Fenster- oder Türenfläche | |||
3. | Errichtung oder Erneuerung des gebäudezentralen Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher, wenn die neue Wärmebereitstellung erfolgt durch eine Biomassezentralheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel), durch Nah- oder Fernwärme oder durch eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe | 30.000 € |
| (0 ≤ 30 kW) | ||
1.000 € | je zus kW | (>30 ≤ 50 kW) | ||||
360 € | je zus kW | (> 50 kW) | ||||
4. | in Kombination mit einer Maßnahme gemäß der Z 3: die erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörperin Kombination mit einer Maßnahme gemäß der Ziffer 3 :, die erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper | 90 € | je m² Bruttogeschoß-fläche | |||
5. | Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage | 1.000 € | je m² Apertur Fläche | |||
(0 ≤ 10 m²) | ||||||
800 € | je zus m² Apertur Fläche (> 10 m²) | |||||
6. | Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik-Solaranlage samt Errichtung oder Erweiterung eines Speichers | 3.000 € | je kWp (0 ≤ 5kWp) | |||
2.000 € | je zus kWp (> 5kWp) | |||||
Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kWh je kWp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen. | ||||||
7. | Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung, sofern die Maßnahme nicht nach der Z 1 förderbar ist Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung, sofern die Maßnahme nicht nach der Ziffer eins, förderbar ist | 300 € | je m² saniertem Bauteil | |||
8. | Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung | 17.500 € | je Wohnung | |||
9. | nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen |
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75.000 € | je Aufzugsanlage | |||||
zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß: |
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10.000 € | je zusätzlichem Geschoß | |||||
10. | Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen |
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30.000 € | je Aufzugsanlage | |||||
zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß: |
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3.000 € | je zusätzlichem Geschoß | |||||
11. | Sanierung der Elektroinstallation | 5.000 € | je Wohnung | |||
12. | nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest drei selbständigen Wohnungen | 5.000 € | je Balkon | |||
13. | nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektro-Personenkraftwagen | 2.500 € | je PKW-Stellplatz (Anschlussmöglichkeit) | |||
förderbare Maßnahme | höchstzulässiger U-Wert |
Austausch der Fenster und/oder der Außentüren | 1,35 |
Außenwände und erdberührte Wände | 0,25 |
Oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken über Außenluft | 0,20 |
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich | 0,35 |
Von den höchstzulässigen U-Werten kann abgewichen werden, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Denkmal-, Ortsbild- oder Altstadtschutzes erforderlich ist und von den Förderungswerbern durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung nachgewiesen wird.
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