Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 40 WeinG (weggefallen) seit 21.06.2013 weggefallen.
In Kraft seit 21.06.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 40 WeinG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 40 WeinG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 40 WeinG