Entscheidungen zu § 40 WeinG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/31 93/10/0105

Die beschwerdeführende Partei betreibt einen Weinhandel. Sie exportiert Weine aus Österreich nach Tschechien, läßt sie von einer dort ansässigen Firma zu Sekt verarbeiten und importiert dieses Produkt nach Österreich, wo es mit der Bezeichnung "Sekt aus der CSFR aus österreichischem Wein, trocken", vertrieben wird. Am 4. Dezember 1992 führte die Bundeskellereiinspektion im Betrieb der beschwerdeführenden Partei eine Kontrolle durch, und ließ diese von der landwirtschaftlich-chemis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0105

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §39;WeinG 1985 §23 Abs1;WeinG 1985 §32 Abs7;WeinG 1985 §32 Abs8;WeinG 1985 §40;
Rechtssatz: Eine Beschlagnahme ist nach § 40 WeinG 1985 bereits dann zulässig, wenn auch nur der Verdacht einer Übertretung gegen die Bezeichnungsvorschriften besteht. Die Übertretung muß nicht erwiesen sein und es ist auch ohne Bedeutung, ob es sich um eine Übertretung nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0105

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §39;WeinG 1985 §23 Abs1;WeinG 1985 §32 Abs8;WeinG 1985 §40;
Rechtssatz: Das WeinG 1985 gibt der Behörde keine Handhabe, im Beschlagnahmeverfahren anstelle der Beschlagnahme eine bestimmte Kennzeichnung vorzuschreiben. Aus diesem Grund ist auch das im Berufungsverfahren gemachte "Angebot" des Bf, sich einem Kennzeichnungsauftrag der Behörde zu fügen, ohne ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

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