§ 16 W-ULSG Behörde

W-ULSG - Wiener Umgebungslärmschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.

In Kraft seit 04.03.2005 bis 31.12.9999
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