Anl. 1 W-ULSG

W-ULSG - Wiener Umgebungslärmschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Festlegung der Schwellenwerte

Um das Verhältnis zwischen unzumutbarer Belastung und Lden bzw. Lnight für Straßenverkehrslärm und für Lärm von Gebieten für industrielle Tätigkeiten zu bewerten, werden als Grundlage für die Aktionsplanung nachfolgende Schwellenwerte festgelegt:

Als Schwellenwert für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen gilt ein Lden von 60 dB und ein Lnight von 50 dB.

Als Schwellenwert für die Beurteilung von Industriegeräuschen gilt ein Lden von 55 dB und ein Lnight von 45 dB.

In Kraft seit 04.03.2005 bis 31.12.9999
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