Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:
a)
die Vollversammlung,
b)
der Hauptausschuß,
c)
der Präsident,
d)
der Kontrollausschuss,
e)
die Fachausschüsse.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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