Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Der Beginn und die Dauer der Stimmenabgabe (Wahlzeit) ist so festzusetzen, daß die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert ist.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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