§ 15 W-ESUU Umweltbericht

W-ESUU - Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Der Magistrat hat alle zwei Jahre einen detaillierten Bericht über die Umweltsituation in Wien zu erstatten, in dem die wichtigsten Entwicklungen und Daten über die abgelaufenen Verwaltungsjahre darzulegen sind.

(2) Der Umweltbericht ist dem Rat der Sachverständigen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Berichtzeitraumes zur Stellungnahme zu übermitteln. Der Rat hat diese Stellungnahme innerhalb von vier Monaten zu erstatten. Der Umweltbericht sowie die Stellungnahme des Rates sind unverzüglich dem für Umweltfragen zuständigen Ausschuß des Gemeinderates und danach innerhalb von zwei Monaten dem Landtag vorzulegen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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