§ 18 W-ESUU Übergangsbestimmung

W-ESUU - Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Gesetz findet auf anhängige Verfahren keine Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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