§ 49t W-BO 1994 Übergangsbestimmung zur 55. Novelle zur Besoldungsordnung 1994

W-BO 1994 - Besoldungsordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Verordnung des Stadtsenates vom 14. Juni 2011, Pr.Z. 02265-2011/0001-GIF, über die Urlaubsabgeltung einzelverrechneter Nebengebühren, ABl. Nr. 25, ist auf den mit 1. August 2018 beginnenden Bemessungszeitraum nicht mehr anzuwenden und tritt mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.2018 bis 31.12.9999
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