Der Beamte der Beamtengruppe „Sanitäter/Sanitäterinnen“, der am 31. März 2017 und am 1. April 2017 dem Dienststand angehört und in das Schema II K, Verwendungsgruppe R, eingereiht ist, wird mit Wirksamkeit 1. April 2017 zum Beamten der Beamtengruppe „Sanitäter/Sanitäterinnen“ im Schema II R, Verwendungsgruppe R. Die besoldungsrechtliche Einreihung, das Besoldungsdienstalter und der Vorrückungstermin ändern sich nicht.
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