Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die Leiterinnenzulage gemäß § 27 Abs. 4 in der höchsten Dienstzulagengruppe.
(2) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die in der Anlage 3 festgesetzte Dienstzulage../3
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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