Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dem Beamten des Schemas I und des Schemas II gebührt zum Gehalt eine Allgemeine Dienstzulage. Die Höhe der Allgemeinen Dienstzulage ist in der Anlage 3 festgesetzt../3
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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