(1) Dem Bezirksvorsteher-Stellvertreter gebührt ein monatlicher Bezug, der 50% des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, beträgt.
(2) Dem Bezirksvorsteher-Stellvertreter gebührt zum Bezug ein monatlicher Auslagenersatz. Der Auslagenersatz beträgt 25% des Bezuges gemäß Abs. 1.
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