Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.03.2022 Index: L82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1997 §23VStG §44a Z1
Rechtssatz: Bei einer widerrechtlichen Weiterführung der baulichen Maßnahme handelt es sich um ein fortgesetztes Begehungsdelikt (vgl Giese, Salzburger Baurecht², Rz 14 zu § 23 BauPolG). Im Zusammenhang mit dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Resch über die Beschwerden von Mag. AB AA, AD, LL, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. AB AA, AD, LL, gegen die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 2.6.2020, Zahlen XXX-2020 und YYY-2020: zu Recht I. Gemäß § 50 VwGVG wird den Beschwerden Folge gegeben, die angefochtenen Straferkenntnisse aufgehoben und die gegen den Beschwerdeführer geführten Ve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Resch über die Beschwerden von Mag. AB AA, AD, LL, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. AB AA, AD, LL, gegen die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 2.6.2020, Zahlen XXX-2020 und YYY-2020: zu Recht I. Gemäß § 50 VwGVG wird den Beschwerden Folge gegeben, die angefochtenen Straferkenntnisse aufgehoben und die gegen den Beschwerdeführer geführten Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §44a Z2VStG §5 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Um den Erfordernissen des § 44a Z 1 VStG zu entsprechen, hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses neben der Anführung des objektiven Tatbestandes (des Tatbildes) dort, wo das Gesetz nur die vorsätzliche Tatbegehung unter Strafe stellt (und nicht schon ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1VStG §44a Z2VStG §5 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Um den Erfordernissen des § 44a Z 1 VStG zu entsprechen, hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses neben der Anführung des objektiven Tatbestandes (des Tatbildes) dort, wo das Gesetz nur die vorsätzliche Tatbegehung unter Strafe stellt (und nicht schon ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Dr. Martin Warter über die Beschwerde des AB AA, geboren CC, AF-Straße 1, AE, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. DD EE, AH-Straße, LL, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft FF vom 22.8.2019, Zahl XXX-2019, (mitbeteiligte Partei gemäß § 78 Abs 3 Z 2 ROG 2009: Gemeinde AE, AN-Straße, AE, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AZ BA, GG-Straße, LL) z u R e c h t: I. Die Beschwerde wird mi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Herrn Dr. AB AA, AF-Gasse, AE, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 10.7.2018, Zahl XXX-2018, z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 erster Fall VStG einges... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.08.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte als Vertreter der Zulassungsbesitzerin und nicht wie hier vorliegend als die von der Zulassungsbesitzerin benannte auskunftspflichtige Person belangt, liegt ein Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG vor. Schlag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.08.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Da im gegenständlich zu beurteilenden Fall sowohl die Verfolgungshandlung (Strafverfügung vom 10.4.2018) als auch der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses den Beschuldigten als Vertreter der Zulassungsbesitzerin bezeichnet und nicht auf die ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF AAA, AD AE, vertreten durch AG Rechtsanwalt GmbH, AJ 58, AH AI, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 20.09.2017, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 52/ 1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. AH AG, AI 17, 5020 Salzburg, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 06.02.2018, Zahl yyy, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.03.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5WRG 1959 §32 Abs2VStG §44a Z1
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde herangezogene Strafnorm des § 137 Abs 2 Z 5 WRG stellt die bewilligungslose oder entgegen einer Bewilligung gemäß § 32 WRG die Einwirkung auf Gewässer unter Strafe. Straftatbestand ist daher, das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn HB, …, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. R., Dr. G., …, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 24.7.2017, Zahl 150780/17, zu R e c h t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Dr. Astrid Hutter über die Beschwerde des AB AA, AF-Weg, AD AE, vertreten durch Dr. AJ Rechtsanwalt GmbH, Amtshandlung-Straße, CC AI, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 31.05.2016, Zahl 30406-369/10073-2016, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der bekämpfte Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Edeltraud Stadlhofer über die Beschwerde der Frau AB AA, AC 32/9, Salzburg, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 16.01.2017, GZ: xxxxx/2016, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Strafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. II. Gegen dieses Erkenntn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde von Herrn IH I., K. 2, J., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 05.03.2015, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Michaela Slama über die Beschwerde des Herrn A. F., B., vertreten durch die Rechtsanwälte AB, Z., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 19.3.2015, Zahl yy, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde abgewiesen und der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses mit der Maßgabe bestätigt, dass das Kennzeichen "xxx (A)" zu... mehr lesen...