Rechtssatz: Bei Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist eine Bestrafung nach § 35 Abs 5 VStG auch dann möglich, wenn im
Spruch: des erstinstanzlichen Staferkennntnisses nicht jene Stelle bezeichnet wurde, an welcher der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte. mehr lesen...