Norm: StVO §13StVO §19 Abs5 V
Rechtssatz: Dass die Anwendung der Vorrangbestimmungen die Wahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeuges voraussetzt, bedeutet nicht, dass der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer nach links abbiegen darf, so lange für ihn kein entgegenkommendes Fahrzeug wahrnehmbar ist, wenn er nicht sicher damit rechnen kann, die andere Fahrbahnhälfte rechtzeitig räumen zu können, ohne die von dort entgegenkommenden geradeaus fahrenden Fa... mehr lesen...
Norm: StVO §13 ÜbsStVO §13 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 13 StVO I Abs 1 II Abs 2 III Abs 3 Informationen zu § 13 StVO Verweisungen: Über die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung vgl die Entscheidungen bei § 11 Abs 2 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102669 Dokumentnummer JJR_19960918_OGH0002_000STV00013_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StVO §13
Rechtssatz: Auf Freilandstraßen muß in der Regel wegen der dort zumeist gefahrenen höheren Geschwindigkeit das bevorstehende Linksabbiegen schon in einer größeren Entfernung von der Stelle der Ausführung angezeigt werden, damit sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer darauf einstellen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 170/70 Entscheidungstext OGH 26.05.1970 2 Ob 170/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §13 I
Rechtssatz: § 13 StVO ist auch als Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB zugunsten von die Straße übersetzenden Fußgängern zu werten. Entscheidungstexte 2 Ob 350/67 Entscheidungstext OGH 14.11.1967 2 Ob 350/67 Veröff: ZVR 1969/73 S 68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS002... mehr lesen...
Norm: StVO §13 IIStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 13 Abs 2 StVO 1960, am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeizufahren, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder aus Hilfszeichen nicht anderes ergibt, soll lediglich das gleichzeitige Linksabbiegen begegnender Fahrzeuge ermöglichen; durch sie wird jedoch das Gebot des § 13 Abs 1 StVO 1960, nach links in weitem Bogen einzubiegen, keinesfalls aufgehoben. Durch die Bestimmung des § 13 Abs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §13
Rechtssatz: Verschuldensaufteilung 1 : 1 zwischen überholendem Motorradlenker, der das angezeigte Linksabbiegemanöver eines Lastkraftwagens außer Acht läßt und dem Lastkraftwagenlenker, der bei Linksabbiegen den Nachfolgeverkehr nicht beachtet. Entscheidungstexte 2 Ob 239/66 Entscheidungstext OGH 01.09.1966 2 Ob 239/66 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §13 IStVO 1960 §19
Rechtssatz: Wer beim Einbiegen infolge ungünstiger örtlicher Verhältnisse nur eine kurze Sicht hat, ist - ohne Rücksicht darauf, ob er Vorrang hat oder nicht - zur besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit verpflichtet. Unter Umständen muß er sich mit Schrittgeschwindigkeit vortasten. Entscheidungstexte 11 Os 15/62 Entscheidungstext OGH 25.01.1962 11... mehr lesen...