Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Erich H*****, und 2. Helmut B*****, beide vertreten durch Martin Gruber, Verein Mieter informieren Mieter, 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, gegen die Antragsgegnerin D***** AG Gemeinnützige Aktiengesellschaft, *****... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragsgegnerin errichteten Haus ***** in *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte unter Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen ... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §13 Abs2WGG 1979 §14 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es geht nicht um irgendwelche "angemessene" im Sinn von ortsüblichenund branchenüblichen Zinsen, sondern um den Zinssatz vergleichbarer Zinssatzobergrenzen auf Grund förderungsrechtlicher Vorschriften der Länder. Entscheidungstexte 5 Ob 6/03y Entscheidungstext OGH 08.04.2003 5 Ob 6/03y Veröff: SZ 2003/34 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 12. 2001 ereignete sich auf der B 20 (Vorrangstraße) im Ort Göblasbruck ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Audi und die Erstbeklagte mit dem von ihr gelenkten und gehaltenen PKW Opel Tigra, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger begehrte die ihm erwachsenen Reparaturkosten zuzüglich Generalunkosten von den Beklagten mit der
Begründung: ersetzt, die Erstbeklagte sei unachtsam gewesen und habe eine ... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 9. 1999 ereignete sich auf der Dinghoferstraße kurz nach der Kreuzung mit der Lustenauerstraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Mazda und der Zweitbeklagte als Lenker des von der erstbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Gelenkbusses beteiligt waren. Der Kläger begehrt Schadenersatz aus dem behaupteten Alleinverschulden des Zweitbeklagten. Er sei von der (eine Einbahn in Richt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 1996 ereignete sich in Wien 22 im Bereich des Zusammenlaufs der Kiwischgasse mit der Wiethestraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger und der Erstbeklagte als Lenker von Personenkraftwagen beteiligt waren. Die Wiethestraße und die Kiwischgasse treffen bei der Unfallsstelle im rechten Winkel aufeinander. Eine Verlängerung der Wiethestraße verläuft danach geradlinig in einer Breite von 4,4 m weiter bis zum Weidlinger Damm. Diese Verlängerung ist ni... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §13 Abs1 IStVO §13 Abs2 IStVO §14 Abs1StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Von einem Umkehren (im Sinne des § 14 Abs 1 StVO) kann nur gesprochen werden, wenn der Vorgang des Wendens mit dem Fahrzeug auf der Autobahn selbst erfolgt. Fährt ein Lastkraftwagenzug aber nach links auf einen Parkplatz zu, um in der Folge wieder in die Gegenrichtung auf die Fahrbahn zurückkehren zu können, hat er die für ein Linkseinbiegen geltenden V... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus dem
Spruch: ersichtlich - zur Last, durch unvorsichtiges Umkehren auf einer hiefür nicht geeigneten Stelle der Bundesstraße 25 (Freilandstraße) einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet zu hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. September 1986 ereignete sich um etwa 3.00 Uhr früh im Ortsgebiet von Eisenerz auf der Kreuzung zwischen Lindmoserstraße und Krumpentalerstraße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Beteiligt waren der Bruder des Klägers, Josef G***, der den PKW VW Golf des Klägers, Kennzeichen St 127.152 lenkte, und der Erstbeklagte mit seinem PKW Mazda 626, Kennzeichen St 228.548, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war. Kläger und Erstbeklagter sind Halter... mehr lesen...
Begründung: Am 11.Juni 1981 ereignete sich auf der Hauptstraße B 44 in Preßbaum ein Unfall, an dem der Kläger mit seinem Motorfahrrad Sachs Optima 1 D und Friedrich W*** als Lenker des PKW VW 1303 mit dem pol. Kennzeichen N 36.043, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Friedrich W*** wurde wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall, StGB verurteilt, weil er den Kläger trotz dessen Linksabbiegeman... mehr lesen...
Begründung: Am 23.8.1982 ereignete sich in Steyr im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße-Kompaßgasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker seines PKWs Marke Renault 18 und der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines PKWs Mazda 626 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges des Erstbeklagten. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, der Erstbeklagte wurde leicht verletzt. Das gegen den Kläger eingeleitete Strafverfahren wurde ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. Juli 1983 ereignete sich auf der Landesstraße 634 im Gemeindegebiet von St. Nikolai i.S. ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit einem Fahrrad und die Erstbeklagte als Lenkerin eines dem Zweitbeklagten gehörigen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW Datsun beteiligt waren. Die Klägerin wurde bei dem Unfall schwer verletzt, das Auftreten weiterer Unfallsfolgen ist nicht auszuschließen. Die Klägerin begehrte von den Beklagten "aus proze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.4.1983 stieß der mit seinem Motorrad in Richtung der vor dem Hause Lenzeler Bichl Nr.14 in Weer gelegenen Straßenkreuzung fahrende Kläger mit dem von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen T 818.283, der auf der Kreuzung nach links eingebogen war, zusammen und wurde schwer verletzt. In der Klage wird ein in der Folge auf S 260.000 ausgedehntes Leistungsbegehren (S 240.000 Schmerze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. April 1982 lenkte der Erstbeklagte einen von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW auf der 8,6 m breiten Bundesstraße 308 in Richtung Schladming und beabsichtigte, nach links in die Zufahrtsstraße zum Pichlmayrgut einzubiegen. Diese 4,8 m breite asphaltierte Zufahrtsstraße mündet mit einem 20 m breiten Trichter in die Bundesstraße ein. Als der Erstbeklagte ca. 130 m vor dem Beginn des Einmündungstrichters in de... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 II
Rechtssatz: Die Vorschrift, wonach auf Kreuzungen beim Linkseinbiegen nach dem Einordnen bis unmittelbar vor die Kreuzungsmitte vorzufahren und am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeizufahren ist, ist auch zu beachten, wenn eine Straße deltaförmig einmündet. Entscheidungstexte 8 Ob 251/76 Entscheidungstext OGH 26.01.1977 8 Ob 251/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 II
Rechtssatz: Erfolgt die Durchführung des beabsichtigten Einbiegemanövers nach links wegen der konkreten örtlichen Verkehrssituation (schmaler und stark gekrümmter Verlauf einer Tankstellenzufahrt) nicht genau nach der Vorschrift des § 13 Abs 2 StVO, verpflichtet dies den Abbiegenden zu besonderer, erhöhter Vorsicht. Entscheidungstexte 11 Os 218/71 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs1 IStVO §13 Abs2 I
Rechtssatz: Durch das Gebot des tangentialen Einbiegens gemäß § 13 Abs 2 StVO wird die Vorschrift des Abs 1, nach links in weitem Bogen einzubiegen, nicht aufgehoben. Entscheidungstexte 2 Ob 285/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 285/70 2 Ob 15/76 Entscheidungstext OGH 29.01.1976 2 Ob 15/76 V... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §13 Abs2 IIStVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Rechtsüberholen eines nach links abbiegenden Fahrzeuges durch ein anderes, gleichfalls nach links abbiegendes Fahrzeug während des Abbiegens ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 335/70 Entscheidungstext OGH 22.10.1970 2 Ob 335/70 Veröff: ZVR 1971/91 S 121 Sch... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §13 Abs2 II
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 13 Abs 2 StVO ergibt sich, daß ein längeres Verhalten auf der Kreuzung den Grundsätzen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerstreitet und daher unzulässig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 8/70 Entscheidungstext OGH 05.02.1970 2 Ob 8/70 Veröff: ZVR 1970/171 S 234 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §13 Abs2
Rechtssatz: Die Schutznorm des § 13 Abs 2 StVO wurde im Interesse des Gegenverkehrs und des Querverkehrs geschaffen. Entscheidungstexte 2 Ob 13/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 13/69 2 Ob 43/76 Entscheidungstext OGH 12.03.1976 2 Ob 43/76 Vgl; Beisatz: Die Bestimmung des § 13 Ab... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 IIStVO §19 AIIa
Rechtssatz: Der Vorrang bezieht sich - seit der Änderung des § 13 Abs 2 StVO durch die StVONov 1965 - auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße. Entscheidungstexte 2 Ob 70/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 2 Ob 70/67 Veröff: ZVR 1967/247 S 327 2 Ob 279/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdEKHG §11StVO §13 Abs2 IIStVO §19 Abs5
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der beim Linkseinbiegen die Kurve schneidet und einen entgegenkommenden, geradeaus fahrenden und deshalb im Vorrang befindlichen Mopedfahrer zu einem jähen Bremsmanöver zwingt, das zum Sturz des Mopedfahrers führt. Entscheidungstexte 2 Ob 135/65 Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z17StVO 1960 §13 Abs2 II
Rechtssatz: Der sogenannte Kreuzungsmittelpunkt ist unter Bedachtnahme auf den Einmündungswinkel zu ermitteln. Entscheidungstexte 2 Ob 41/64 Entscheidungstext OGH 27.02.1964 2 Ob 41/64 Veröff: ZVR 1964/240 S 290 8 Ob 26/80 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 Ob 26/80 Ve... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 IIStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zuläßt, muß der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten. Entscheidungstexte 11 Os 185/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 11 Os 185/63 Veröff: ZVR 1964/147 S 17... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §13 Abs2 II
Rechtssatz: Hat sich ein Fahrer, der nach links abbiegen will, innerhalb der ihm zukommenden Fahrbahnseite derart möglichst weit links eingeordnet, daß ein Überholen an seiner linken Seite nicht mehr in Betracht kommt, dann wird er bei der von der Lage des von ihm nunmehr besonders zu beobachtenden Gegenverkehrs und des Verkehrs in der Straße, in die er einbiegen will, abhängigen Durchführung seines Abbiegema... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 II
Rechtssatz: Beim Abbiegen nach links muß im Bogen um den Kreuzungsmittelpunkt gefahren werden. Es ist unzulässig, zwecks Vorbeilassens des entgegenflutenden und des nachkommenden Verkehres sein Fahrzeug so aufzustellen, daß es in die linke Fahrbahnhälfte hineinragt. Entscheidungstexte 9 Os 131/58 Entscheidungstext OGH 11.11.1958 9 Os 131/58 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...