Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. c ist nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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