Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Wird vor Schluss der Verhandlung über die Beschwerde der Nachweis erbracht, dass der Beschwerdeführer klaglos gestellt erscheint, so hat der Verfassungsgerichtshof nach Einvernehmung des Beschwerdeführers die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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