Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Auf das Verfahren über die gemäß den Art. 142 und 143 B-VG erhobenen Anklagen ist, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, die Strafprozeßordnung 1975 – StPO, BGBl. Nr. 631/1975, sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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