§ 53 VermG

VermG - Vermessungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(Anm.: Änderungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930)

In Kraft seit 01.07.1975 bis 31.12.9999
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