Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 55,
(Anm.: Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 39/1955) Anmerkung, Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1955,)
In Kraft seit 01.01.1969 bis 31.12.9999
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