§ 55 VermG

VermG - Vermessungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 39/1955)

In Kraft seit 01.01.1969 bis 31.12.9999
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