Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
Paragraph 58,
(Anm.: Änderung des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957) Anmerkung, Änderung des Gebührengesetzes 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1957,)
In Kraft seit 01.01.1969 bis 31.12.9999
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