Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
Paragraph 56,
(Anm.: Änderung des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1930) Anmerkung, Änderung des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1930,)
In Kraft seit 01.01.1969 bis 31.12.9999
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