Norm: B-VG Art89VermG §12VermG §53 Z3
Rechtssatz: Die unterschiedliche Regelung für im Grenzkataster und für im Grundsteuerkataster eingetragene Grundstücke unter den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Eigentumsverletzung ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Entscheidungstexte 5 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 65/93 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89VermG §12VermG §53 Z3
Rechtssatz: Die unterschiedliche Regelung für im Grenzkataster und für im Grundsteuerkataster eingetragene Grundstücke unter den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Eigentumsverletzung ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Entscheidungstexte 5 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 65/93 ... mehr lesen...