ist es möglich in den Stratuten auch eine geringere Anzahl von Mitgliedern als "Mindestens ein Zehntel" festzulegen um eine MV einberufen zu lassen? MMn war die Intention der letzten Gesetzesänderung ja eine erleichterte Möglichkeit für Mitglieder. Daher sollte ja auch nichts gegen eine geringe... mehr lesen...
In unserem Vereinsstatut steht bezüglich Vereinsvorstand folgendes: (1) Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vereins-Obmann, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier, sowie den Beisitzern, deren Anzahl jedoch 12 nicht übersteigen darf. Es ist folgender Wahlvorschlag eingegangen... mehr lesen...
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