In unserem Vereinsstatut steht bezüglich Vereinsvorstand folgendes: (1) Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vereins-Obmann, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier, sowie den Beisitzern, deren Anzahl jedoch 12 nicht übersteigen darf. Es ist folgender Wahlvorschlag eingegangen... mehr lesen...