Norm: ABGB §26VerG §5
Rechtssatz: Daß ein bestellter und im Handelsregiter einverleibter öffentlicher Verwalter über Auftrag der Sowj Besatzungsmacht den Betrieb ( Hofher - Schranz, landwirtschaftliche Maschinenfabrik AG, Wien XXI ), der von der USIA geführt, nicht betreten darf, ist rechtlich bedeutungslos. Entscheidungstexte 3 Ob 85/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 3 Ob 85... mehr lesen...