Anl. 2 VBO 1995

VBO 1995 - Vertragsbedienstetenordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
Anlage 2
(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 iVm § 62b)(zu Paragraph 52, Absatz eins, in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 in Verbindung mit Paragraph 62 b,)
Schema IV L – JahresentlohnungSchema römisch IV L – Jahresentlohnung

in der Verwendungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde

Euro

L 1

a) für Lehrer/Lehrerinnen an der Modeschule

b) andernfalls für Unterrichtsgegenstände

der Lehrverpflichtungsgruppe

I

II

III

IV

IVa

IVb

V

Va

2.085,59

2.433,20

2.305,26

2.189,85

1.903,93

1.992,40

2.038,18

1.824,97

1.720,64

L 2a 2

1.472,17

L 2a 1

1.375,21

L 2b 1

1.208,69

L3

1.143,58

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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