Anl. 3 VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Anlage 3 zu § 40aAnlage 3 zu Paragraph 40 a,
  1. 1.Ziffer einsVerwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des § 52 SchUGVerwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des Paragraph 52, SchUG
  2. 2.Ziffer 2Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. I Nr. 138/2017Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des Paragraph 6, des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,
  3. 3.Ziffer 3Fachkoordination im Sinne des § 54a Abs. 1 lit. b SchUGFachkoordination im Sinne des Paragraph 54 a, Absatz eins, Litera b, SchUG
  4. 4.Ziffer 4Studienkoordination im Sinne des § 52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK, BGBl. I Nr. 33/1997, für jeweils 18 zu betreuende StudierendeStudienkoordination im Sinne des Paragraph 52, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,, für jeweils 18 zu betreuende Studierende
  5. 5.Ziffer 5organisatorische Koordinierung der Deutschförderklassen an Schulen der Primarstufe für jeweils eine Deutschförderklasse
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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