Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese - sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird - in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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