§ 9 ÜKVO

ÜKVO - Überwachungskostenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Kosten für die Überwachung von Nachrichten betragen

1.

für die Einrichtung und Herstellung der Überwachungsverbindung

Euro 128,00

2.

für das Aufrechterhalten der Verbindung, die Kontrolle und Auswertung der Daten pro überwachten Tag

Euro 25,00

In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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