§ 8 ÜKVO Ermittlung von Verkehrsdaten

ÜKVO - Überwachungskostenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
§ 8.Paragraph 8,

Die Kosten für die Ermittlung von Vermittlungsdaten auf Basis der Rufnummer, IMEI- Nummer oder IMSI- Nummer betragen

  1. 1.Ziffer einsfür die Ermittlung von historischen Verkehrsdaten
    1. a)Litera aEinrichtungEuro 64,00
    2. b)Litera bAuswertung pro überwachten TagEuro 06,50
    3. c)Litera cZusätzliche Ermittlung einer verwendeten IMEI-Nummer (im Mobilnetz)Euro 60,00 
  2. 2.Ziffer 2für die laufende Ermittlung von Verkehrsdaten für einen zukünftigen Überwachungszeitraum
    1. a)Litera aEinrichtungEuro 64,00
    2. b)Litera bAuswertung pro überwachten TagEuro 06,50
  3. 3.Ziffer 3für die Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern
    1. a)Litera aDatenrasterungEuro 60,00
    2. b)Litera bLaufende Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern für einen zukünftigen Überwachungszeitraum pro überwachten TagEuro 06,50 
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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