Überwachungskostenverordnung (ÜKVO) Fundstelle

ÜKVO - Überwachungskostenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Kosten der Anbieter für die Mitwirkung an der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, der Auskunft über Vorratsdaten und der Überwachung von Nachrichten (Überwachungskostenverordnung – ÜKVO)
StF: BGBl. II Nr. 322/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 261/2009

BGBl. II Nr. 133/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet:

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 ÜKVO