Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt
1.Ziffer einspro Anordnung Euro 15,20
2.Ziffer 2pro Ergänzungsanordnung Euro 05,60
In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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