(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiermaterialenverordnung, LGBl.Nr. 12/2004, außer Kraft.
(3)Absatz 3Die Verordnung über eine Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung, LGBl.Nr. 59/2021, tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(4)Absatz 4Die Verordnung über eine Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung, LGBl.Nr. 78/2024, tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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