Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung (TNPVO) Fundstelle

TNPVO - Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte

StF: LGBl.Nr. 24/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Tiermaterialiengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2003 und der §§ 14 und 61 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, in der Fassung BGBl. Nr. 746/1988 und BGBl. I Nr. 66/1998, wird verordnet:

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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