(1) Das Land Tirol hat durch Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis für die Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe in der Gesellschaft zu stärken.
(2) Ziele der Öffentlichkeitsarbeit sind insbesondere
a) | die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zu sozialen und pädagogischen Fragen, wie verantwortungsvolle Elternschaft und gewaltlose Erziehung, sowie die Förderung von altersgemäßer und individueller Entwicklung von Minderjährigen, | |||||||||
b) | die Information der Bevölkerung über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und | |||||||||
c) | die Information der Fachöffentlichkeit mit dem Ziel der Förderung der Zusammenarbeit mit privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und anderen Einrichtungen, die ebenfalls Aufgaben der Betreuung und Förderung von Minderjährigen wahrnehmen. |
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