§ 42 TEG 2012 Konzessionspflicht

TEG 2012 - Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession der Landesregierung.

In Kraft seit 23.12.2011 bis 31.12.9999
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