Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession der Landesregierung.
In Kraft seit 23.12.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 42 TEG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 42 TEG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 42 TEG 2012