Für die Ordnungsmäßigkeit der Speicherung in der Transparenzdatenbank und der Darstellung im Transparenzportal haften weder die leistenden Stellen noch die Körperschaft, die die Mitteilung über eine Sachleistung übermittelt hat. Jede leistende Stelle haftet für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr mitgeteilten Daten.
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