Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(1)Absatz einsDie Informationen gemäß Art. 14 DSGVO sind im Internet am Transparenzportal unentgeltlich bereit zu stellen.Die Informationen gemäß Artikel 14, DSGVO sind im Internet am Transparenzportal unentgeltlich bereit zu stellen.
(2)Absatz 2Über Verlangen einer Person, die keine Möglichkeit zum elektronischen Erhalt der gemäß Abs. 1 bereitgestellten Informationen hat, sind diese Informationen vom Verantwortlichen schriftlich zur Verfügung zu stellen.Über Verlangen einer Person, die keine Möglichkeit zum elektronischen Erhalt der gemäß Absatz eins, bereitgestellten Informationen hat, sind diese Informationen vom Verantwortlichen schriftlich zur Verfügung zu stellen.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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